Unterschiede im Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren
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- Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Welche Versicherungen sind sinnvoll?

von Dennis Missfeldt
Unterschiedliche Voraussetzungen für die passende Krankenversicherung
Seit 2009 gilt für alle Personen, ganz gleich in welchen beruflichen Situationen und finanziellen Verhältnissen sie sich befinden, die Pflicht zur Krankenversicherung. Gerade im Beruf des Lehrers und auch der dahin führenden Epoche als Referendar bestehen dabei sehr große Unterschiede, was die Art der Versicherung betrifft. So können Beamte frei zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung wählen, während Lehrer im Angestelltenverhältnis dieses Privileg erst erhalten, wenn sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Versicherungspflichtgrenze erreichen oder überschreiten. Für Beamte ist die private Krankenversicherung die beste Lösung, weil sie gesonderte Tarife anbietet, durch die Beihilfe des Dienstherrn mit allen Vorteilen genutzt werden kann. Angestellte Lehrer erhalten erst gar keine Beihilfe, sodass dieses Argument keine Auswirkung auf die Entscheidung für oder gegen GKV oder PKV hat.
Bei Referendaren ist die Situation noch verzwickter, weil erst einmal geschaut werden muss, ob eine Versicherungspflicht in der GKV besteht oder nicht. Das ist abhängig von der Einkommens- und Versicherungssituation während des Studiums, wo zu bestimmten Zeitpunkten die Wahl zwischen GKV und PKV gefällt werden kann. Ist der Referendar bereits privat versichert, kann er diesen Zustand auch als Referendar weiterführen und somit die auch ihm zustehende Beihilfe optimal nutzen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es durchaus möglich ist, dass die spätere Beschäftigung im Angestelltenverhältnis erfolgen kann und dann ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung unausweichlich ist. Solltest Du schon zu Beginn des Referendariats in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder eventuell auch noch über die Familienversicherung der GKV abgesichert sein, gibt es hier die Möglichkeit, sich den optimalen Schutz der PKV für die Zukunft in Form einer Anwartschaftsversicherung zu sichern. Der große Vorteil besteht darin, dass der heutige Gesundheitszustand konserviert und bei eventuell später erfolgender Beantragung einer PKV als Berechnungsgrundlage genommen wird, ohne dass zwischenzeitlich auftretende Vorerkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen zu höheren Kosten oder Ausschlüssen führen.
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Unterschiedliche Betrachtung der Dienstunfähigkeitsversicherung
Der Lehrer steht immer mehr im Mittelpunkt der Diskussionen, wenn es um gefährdete Berufsgruppen geht, was das Risiko einer Berufsunfähigkeit betrifft. Immer häufiger auftretende psychische Probleme, großer Stress bei immer – aus welchen Gründen auch immer – schwieriger werdenden Schülern in Kombination mit den üblichen gesundheitlichen Auslösern führen dazu, dass Lehrer immer häufiger vorübergehend oder überhaupt nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Der Bedarf einer optimalen und umfassenden Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Sicherung des Einkommens ist daher nicht zu verleugnen und wird durch die Gefahr der Dienstunfähigkeit im Lehrerberuf noch verstärkt. Der Dienstherr kann nämlich jederzeit von sich aus entscheiden, dass ein Lehrer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen und ihn somit für dienstunfähig erklären, das Dienstverhältnis auflösen oder einen vorzeitigen Ruhestand in die Wege leiten. Da zu diesen Zeitpunkten oft noch keine ärztliche Feststellung einer Berufsunfähigkeit vorliegt, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung in Form einer schon dann leistenden Dienstunfähigkeitsabsicherung abgeschlossen werden.
Diese Absicherung ist auch für Referendare von großer Bedeutung, weil auch schon zu diesem Zeitpunkt der Dienstherr über eine Dienstfähigkeit entscheiden kann. Aufgrund der sich zwar schon abzeichnenden aber keineswegs gesicherten beruflichen Zukunft stehen dem Referendar hierfür diverse Varianten für Einsteiger zur Verfügung, die einen optimalen Schutz für die Referendariatszeit beinhalten und hinterher problemlos in einen Komplettschutz übergehen oder auch problemlos in eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden können, wenn es letztendlich doch nicht zum Ausüben des Lehrerberufs kommt. Diese Starttarife zeichnen sich auch durch geringere Beiträge aus, die für den noch nicht so viel verdienenden Referendar von großer Bedeutung sein können.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Versicherungsbedarf eigentlich keine Unterschiede zwischen Lehrer und Referendar kennt. Unterschiedlich sind aber die Zeitpunkte beziehungsweise die Wege zur Realisierung des optimalen Versicherungsschutzes. Das hängt damit zusammen, dass gerade für die Krankenversicherung verschiedene Voraussetzungen für die freie Wahl der Versicherungsart gelten und auch damit, dass die berufliche Zukunft der Referendare noch ungewiss ist, während Lehrer schon fest im Beruf stehen und geklärt ist, ob sie im Beamtenstatus oder als angestellter Lehrer beschäftigt sind.
Nichts desto trotz sollte man jederzeit schon die versicherungstechnischen Vorkehrungen wie zum Beispiel den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung treffen, die es einem ermöglichen, zum richtigen Zeitpunkt den optimalen Versicherungsschutz zu attraktiven Konditionen genießen zu können. Sowohl als Referendar als auch als Lehrer solltest Du Dich daher mit den auf diesen Seiten beschriebenen Versicherungen vertraut machen, um jederzeit zu wissen, welche Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen.
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