Hauke Simonsen| Altersvorsorge |Letztes Update: 27. April 2021
Da der Staat durchaus merkt, dass die finanzielle Versorgung im Alter ohne eine private Altersvorsorge nicht sicher ist, unterstützt er jeden beim Aufbau einer zusätzlichen Rente mit verschiedenen staatlich geförderten Produkten. Eine sehr attraktive Form auch schon für Dich als Referendar bildet die Riester-Rente mit ihrer mehrfachen Förderung.
Die doppelte Zulage der Riester-Rente für Referendare
Die besondere Eigenschaft der Riester-Rente ist die Tatsache, dass Du mit den staatlichen Beitragszuschüssen und einer Steuerersparnis gleich von zwei Förderungen profitieren kannst. Oft wird die Riester-Rente auch als Zulagenrente bezeichnet, was sich daraus ableitet, dass die bekannteste Förderung aus eben einer staatlichen Zulage besteht. Hierbei gibt es zum einen für jeden Sparer die Grundzulage. Diese beträgt pro Jahr maximal 154 Euro und wird sofort dem laufenden Vertrag zugeführt. Es ist also kein Bargeldgeschenk des Staates, führt aber als zusätzlicher Beitrag zu einem höheren Vertragsguthaben, aus dem somit im Alter wiederum eine höhere Rente erzielt werden kann.
Wer Kinder hat, darf sogar noch die sogenannte Kinderzulage in Anspruch nehmen. Diese beträgt pro Kind noch einmal zusätzlich 185 Euro im Jahr. Bei Kindern, die ab dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen sind, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro im Jahr. Diese Beträge sind allesamt Maximalbeträge. Die Zulagen in voller Höhe erhältst Du genau dann, wenn Du als eigenen Beitrag 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens des Vorjahres in die Riester-Rente investiert. Fallen die Beiträge geringer aus, wird auch die Zulage entsprechend gekürzt.
Die Tatsache, dass sich die Zahlung der maximalen Zulage indirekt an der Höhe des Einkommens orientiert, spricht deutlich dafür, dass es sich bei der Riester-Rente vor allem schon für Referendare um eine attraktive Vorsorgevariante handelt. Das noch geringere Einkommen führt dazu, dass schon niedrige Beiträge die komplette staatliche Förderung zur Folge haben.
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Steuerliche Behandlung für Referendare in der Beitragsphase
Neben den beiden Zulagen bedeutet die Steuerersparnis sehr viel als zusätzliche staatliche Förderung. Wieviel von den Beiträgen zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden kann, ist einfach und schnell zu erklären. Denn die Beiträge können zu 100 Prozent angesetzt werden und das bis zu einer Höhe von jährlich 2.100 Euro, was einen monatlichen Beitrag von 175 Euro bedeutet. Die Steuerersparnis erhältst Du, indem Du die entsprechend geleisteten Beiträge – einen Nachweis erhältst Du jährlich vom Versicherungsunternehmen – in der Steuererklärung angibst und somit das zu versteuernde Einkommen zugunsten einer geringeren Steuerlast reduziert wird.
Versteuerung der Riester-Rente im Ruhestand
Wenn in der Beitragsphase eine steuerliche Entlastung erfolgt, ist es keine Besonderheit mehr, dass im Gegenzug eine Besteuerung der Leistung im Alter erfolgt. So ist es auch bei der Riesterrente. Den zu 100 Prozent steuerlich geltend zu machenden Beiträgen folgen im Ruhestand ebenfalls zu 100 Prozent zu versteuernde Rentenzahlungen. Da hier dann aber nur der im Alter geltende persönliche Steuersatz zugrunde gelegt wird, der in der Regel weit unter dem des Berufslebens liegt, übertreffen die Vorteile der Beitragsphase bei weitem die Nachteile im Rentenbezug.
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Der optimale Beitrag für die Riester-Rente von Referendaren
Optimal ist ein Beitrag dann, wenn er zu den eigenen finanziellen Verhältnissen passt, eine attraktive Altersvorsorge aufbaut und gleichzeitig möglichst hohe Förderungen durch den Staat erzielt. Die Suche nach dem besten Beitrag ist demnach auch bei der Riester-Rente eine sehr individuelle Geschichte. Daher solltest Du am besten das hier verfügbare Formular zum Tarifvergleich nutzen, um für Dich ganz persönlich die Höhe möglicher Förderungen auszurechnen, den eigenen Beitrag für die optimale Förderung zu ermitteln oder einfach die Riester-Rente finden, die aufgrund der Kostenstruktur und Anlageformen des Versicherers die höchste Rendite und somit die attraktivste Rente im Alter verspricht.
Einschränkungen für die Förderfähigkeit von Referendaren
Als zusätzliche Rente im Alter und somit als finanzielle Sicherheit ist die Riester-Rente gedacht. Damit sie zum Rentenbeginn als solche auch zur Verfügung steht, gibt es bestimmte Anforderungen, die der Staat an einen Vertrag stellt, damit dieser in den Genuss der Förderungen kommen kann. So darf die Rentenleistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Weiterhin ist die Riester-Rente nicht veräußerbar, darf nicht beliehen werden und genießt einen Insolvenzschutz, damit auch bei einer Zahlungsunfähigkeit das aufgebaute Rentenguthaben nicht verloren geht.
Die Riester-Rente kann auf verschiedenen Wegen beziehungsweise in verschiedenen Verträgen bespart werden. So gibt es neben der bekanntesten Variante als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen auch Bank- oder Fondssparpläne oder auch den guten alten Bausparvertrag. Seit neuestem bietet der Wohnriester auch die Möglichkeit, auf direktem Wege mit den Förderungen der Riester-Rente die selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren, die als Altersvorsorge aus Stein einen immer höheren Stellenwert bekommt.
Fazit
Mit geringen Beiträgen zur vollen Förderung – das ist der enorme Pluspunkt, der gerade für noch Geringverdiener wie Referendare die Riester-Rente zur optimalen Altersvorsorge macht. Da eine zusätzliche Rente für das Alter unverzichtbar ist, solltest Du umgehend in Deine private Altersvorsorge starten und Dich mit den Vorzügen der Riesterrente befassen.
Mit dem Formular zum Tarifvergleich kannst Du nicht nur die unterschiedlichen Versicherungsformen gegenüberstellen, sondern auch speziell für die Riester-Rente den für Dich attraktivsten und rentabelsten Vertrag zu finden.
Häufig gestellte Fragen zur Riesterrente für Referendare
Welche private Altersvorsorge sollte ein Referendar für sich nutzen?
Als Referendar kannst Du sämtliche Varianten der privaten Altersvorsorge und auch absolut die gleichen Förderungen nutzen wie ein Lehrer. Auf der Suche nach der richtigen oder geeigneten Altersvorsorge kann pauschal keine Antwort getroffen werden, weil zum einen die Wünsche und Bedürfnisse sowie die Anforderungen eines jeden sehr unterschiedlich sind. Zum anderen bietet jede Form der Altersvorsorge ihre ganz eigenen Vorteile, sodass die beste Antwort wäre, dass es nicht die beste Variante gibt, sondern eine Kombination aller Möglichkeiten und Vorzüge die optimale Lösung ist. Da aber gerade bei Referendaren die finanziellen Mittel noch in gewisser Weise eingeschränkt sind, da das richtige Einkommen erst nach der Vorbereitungszeit ansteht, ist es schwierig, sämtliche Formen der Altersvorsorge zu bedienen. Daher ist es wichtig, sich die einzelnen Vorteile anzuschauen, um zu entscheiden, mit welchen Varianten der Weg in die gesicherte Zukunft gestartet wird.
Beim geringen Einkommen als Referendar sind Steuervorteile in der Beitragsphase, zumindest zu Beginn eventuell noch nict von so großer Bedeutung, sodass die Basisrente ein wenig nach hinten geschoben werden kann. Die Riesterrente dagegen eignet sich durch ihre Regelung bezüglich der Zulagenberechnung optimal scon für den Referendar. Da die maximale Zulage geknüpft ist an einen eigenen Beitrag, der einen prozentualen Anteil des Vorjahreseinkommens erreichen muss, sind aufgrund des geringen Einkommens nur kleine Beiträge notwendig, um die volle Förderung für sich nutzen zu können. Gleichzeitig bietet ein früher Start in die Altersvorsorge natürlich auch eine lange Laufzeit und somit die Möglichkeit, ein großes Vertragsguthaben für eine attraktive zusätzliche Rente aufzubauen. Das gilt selbstverständlich auch für die nicht geförderten Rentenversicherungen, welche zudem einen Steuervorteil im Alter bieten.
Die eigene Immobilie als Altersvorsorge sollte immer im Auge behalten werden, als Referendar aber eventuell noch vorsichtig betrachtet werden, weil in der Vorbereitungszeit der Weg noch nicht zu 100 Prozent vorgezeichnet ist, vor allem nicht, was den Standort angeht, an dem ein eventuell folgender Job als Lehrer erfolgt und wo die eigene Immobilie ihren Platz finden sollte. Ein Wohnriester in Form einer Rentenversicherung oder eines Bausparvertrags können aber schon ein Vermögen aufbauen und staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, die dann später als Teil der Immobilienfinanzierung eine große Rolle spielen können. Viele Informationen und ein Vergleichsrechner können Dir an dieser Stelle helfen, um einen Eindruck über Deine Möglichkeiten zu bekommen und somit die Wahl des richtigen oder der richtigen Verträge erleichtern.
Kann man schon als Referendar eine private Altersvorsorge starten?
Der Bedarf einer privaten Altersvorsorge ist bewiesen und aufgrund dieser Notwendigkeit sollte jeder in diesem Bereich aktiv werden, um sich die finanzielle Unabhängigkeit für die Zeit nach dem Berufsleben zu sichern. Auch als Referendar ist diese Vorsorge schon enorm wichtig, ganz unabhängig davon, ob Du den Beruf des Lehrers nach der Vorbereitungszeit, also dem Referendariat ausüben wirst oder nicht. Es ist also keine Frage, ob der Referendar eine private Altersvorsorge abschließen kann, er muss beziehungsweise sollte es auf jeden Fall tun.
Denn je früher Du – auch schon als Referendar – in die private Vorsorge einsteigst, desto mehr Kapital wird sich durch mehr Beiträge und den jahrzehntelangen Zinseszinseffekt aufbauen. Aufgrund verschiedener Tarife und Verträge gibt es auch ausreichend Varianten, bei denen ein mit sogenannten Startphasen zu geringeren Beiträgen möglich ist, in die Altersvorsorge zu starten. Daneben besteht sowieso immer die Gelegenheit, mit kleineren Zahlungen anzufangen und diese durch eine regelmäßige Dynamik nach und nach ansteigen zu lassen. Das kommt Dir als Referendar besonders entgegen, da in dieser Vorbereitungzeit auf das Leben als Lehrer das Einkommen meist noch nicht so hoch ist, der Start in die Altersvorsorge aber dennoch schon erfolgen sollte.
Ein weiterer Vorteil bei einem Einstieg schon als Referendar wirkt sich bei dem Einschluss von Absicherungen gegen die Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit aus. Denn je jünger und gesünder man in diese Absicherungen einsteigt, desto günstiger wird der entsprechende Beitrag ausfallen, sodass mehr Geld für die Altersvorsorge eingesetzt werden kann.
Ist der Abschluss eines Wohnriesters als Referendar nicht zu früh?
Wenn es um das Thema private Altersvorsorge geht, kann nie davon gesprochen werden, dass es zu früh ist, denn der Aufbau einer finanziellen Sicherheit für das Alter kann nicht früh genug beginnen. Das gilt auch für den Abschluss des Wohnriesters, dessen Vorteile und staatliche Förderungen auch als Referendar schon genutzt werden sollten.
Das Riesterdarlehen spricht zwar vor allem diejenigen an, die schon die Finanzierung einer Immobilie vor Augen haben, aber wieso sollte ein solcher Plan nicht auch schon während der Probezeit in Angriff genommen werden. Denn die Vorteile der eigenen Immobilie sind so überwältigend, dass auch dieser Schritt nicht früh genug gestartet werden kann. Schon alleine in einer Zeit der niedrigen Zinsen, wie sie im Moment herrscht, bietet sich der Abschluss eines Riesterdarlehens an, bei dem zudem die jetzt attraktiven Zinssätzen für bis zu 25 Jahre gesichert werden können. Somit bestehen auch bei steigenden Zinsen die heute geltenden Konditionen und monatlichen Belastungen.
Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Zulagen und auch die steuerlichen Förderungen des Riesterdarlehens daran gekoppelt sind, dass das finanzierte Haus selbst bewohnt wird. Gerade in der Zeit als Referendar kann es aber durchaus passieren, dass Dir nach der Probezeit eine Stelle als Lehrer in einem ganz anderen Ort angeboten wird. In vielen Fällen ist das Pendeln von der bestehenden Immobilie bis zum Arbeitsplatz nicht möglich und ein Umzug wird notwendig. Um die Förderungen des Riesterdarlehens nicht zu verlieren, da das finanzierte Haus nicht mehr länger selbst bewohnt werden kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Bei Umzügen aufgrund beruflicher Gründe kann das Haus vermietet werden, ohne die Zulagen und steuerlichen Ersparnisse zurückzahlen zu müssen, wenn Du spätestens zum Rentenalter wieder dort einziehst. Ansonsten wirkt eine Vermietung oder ein Verkauf des Hauses förderungsschädlich. Um dann den Verlust der staatlichen Förderungen zu vermeiden, müssen diese in einen neuen Riestervertrag eingezahlt werden oder in den Bau oder Kauf eines neuen Hauses integriert werden, das dann wiederum selbst genutzt wird.