Wohnriester für Lehrer

Hauke Simonsen   | Altersvorsorge | Letztes Update: 4. Januar 2021

Das eigene Haus ist und bleibt einer der größten Träume der Menschheit und die Zahl derer, die sich diesen Traum erfüllen, wächst immer mehr an. Mitverantwortlich ist dafür auch die staatliche Unterstützung, die für den Erwerb des Eigenheims genutzt werden kann. Während die damals abgeschaffte Eigenheimzulage dazu führte, dass es über Jahre hinweg überhaupt keine Förderung für den Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie gab, bildet der nun verfügbare Wohnriester eine optimale Variante, finanziell leichter an die eigenen vier Wände zu kommen.

Das Prinzip des Wohnriesters

Die staatliche Förderung des Wohnriesters funktioniert dabei analog der normalen Riester-Rente. So gibt es zum einen die jährliche Zulage, die sich auch hier in die Grundzulage und die Kinderzulage unterteilt. Die Grundzulage steht jedem zu, der einen Riestervertrag abschließt und beträgt maximal 154 Euro im Jahr. Für eigene Kinder erhält man zudem jeweils eine Kinderzulage von 185 Euro im Jahr und pro Kind. Sind die Kinder erst ab dem Jahr 2008 geboren, beträgt die maximale Kinderzulage sogar 300 Euro. Die maximale Zulage steht einem genau dann zu, wenn die eigenen jährlichen Aufwendungen für den Riestervertrag mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens betragen. Zahlt man weniger in den Vertrag ein, wird die Zulage dementsprechend gekürzt. Die Zulage wird im Übrigen nicht bar ausgezahlt, sondern direkt dem Vertrag zugeführt, um ein höheres Vertragsguthaben zu erzielen bzw. eine für die private Immobilie aufgenommene Finanzierung schneller zurückzahlen zu können.

Neben den Zulagen, die aus der Riesterrente auch oft die sogenannte Zulagenrente machen, steht zudem eine hohe steuerliche Ersparnis im Mittelpunkt der staatlichen Förderung. So können sämtliche Beiträge bis zu einer maximalen Höhe von 2.100 Euro im Jahr zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer monatlichen Zahlung von 175 Euro, mit der ein großer Schritt in Richtung gesicherter Altersvorsorge und auch in Richtung des eigenen Zuhauses gegangen werden kann.

Je nachdem wie der Wohnriester bespart oder verwendet wird, erfolgt eine unterschiedliche Betrachtung dieser geförderten Beiträge. Bei der Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplänen sowie in der Sparphase des Bausparvertrags sind es die Sparbeiträge, die mit der steuerlichen Förderung bedacht werden. Bei einem Riester Darlehen oder dem Riester Bausparvertrag in der Darlehensphase werden die Kreditraten als Beiträge angesehen und als Maßstab für die Berechnung der Zulage oder der Steuerersparnis herangezogen.

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Die verschiedenen Varianten eines Riestervertrags für Lehrer

Beim Abschluss einer Riesterrente gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, die allesamt auch für den Wohnriester, sprich für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden können. So kann zum Beispiel aus den herkömmlichen Riester-Rentenversicherungen, Fonds- oder Banksparplänen ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Guthaben von bis zu 100 Prozent entnommen werden, um eine Immobilie zu erwerben oder eine bestehende Finanzierung der eigenen vier Wände zu tilgen. Das ist eine sinnvolle Lösung für diejenigen, die schon vor der Einführung des Wohnriesters eine Riesterrente angespart hatten und nun den Schritt in das eigene Zuhause damit finanzieren möchten.

Wer aktuell ein Bauvorhaben ins Visier nimmt und dafür den Wohnriester mit ins Boot nehmen möchte, greift auf die klassische Variante des Riester Bausparvertrags zurück. Dieser wird zunächst bespart, wobei die Sparbeiträge den Beiträgen entsprechen, die steuerlich mit der Zulage beziehungsweise mit der Steuerersparnis gefördert werden. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, steht Dir das sogenannte Bauspardarlehen zu, das eine Finanzierung zu sehr günstigen Zinssätzen ermöglicht. In dieser Phase werden dann die Raten für die Rückzahlung des Darlehens mit Zulagen und Steuerförderungen bedacht.

Zudem gibt es reine Riesterdarlehen, bei denen der Vertrag von Beginn an aus Ratenzahlungen für eine aufgenommene Finanzierung besteht und sämtliche Raten wie Beiträge zur Riesterrente betrachtet werden. Weiterhin kommt es auch zu Kombinationen aus Darlehen und Bausparverträgen. Hier wird ein Vorausdarlehen aufgenommen und gleichzeitig ein Bausparvertrag bespart. Zum Zeitpunkt der Zuteilung wird das Darlehen dann durch den günstigen Bausparkredit abgelöst.

Sollen im Rahmen einer Ehe die Zulagen beider Ehepartner für eine günstigere Finanzierung verwendet werden, benötigen beide einen eigenen Riestervertrag, sodass eine Finanzierung auf diesem Wege dann aufgeteilt wird, um sämtliche Fördermöglichkeiten für sich zu nutzen. Diese staatlichen Förderungen des Wohnriesters können nur einen geringen Teil des Hauses finanzieren und selten reicht ein Riestervertrag für die Finanzierung und muss durch andere Finanzierungen wie herkömmliche Baukredite und Bausparverträge ergänzt werden. Dennoch ist es kein Geheimnis, dass sich der Wohnriester auf jeden Fall lohnt und die Tilgung einer Finanzierung ohne ihn nahezu zwei Jahre länger dauern würde, was zusätzlich für eine höhere Zinsbelastung sorgen würde.

Selbst genutztes Eigentum als Voraussetzung für die Förderung

Um die Zulagen zu erhalten und in den Genuss der steuerlichen Förderung zu kommen ist es notwendig, dass die mit dem Wohnriester finanzierte Immobilie selbst bewohnt wird, da sie schließlich als Altersvorsorge für mietfreies Wohnen gedacht ist. Wer ein Mehrfamilienhaus nur zum Teil bewohnt, kann nur den Teil der eigenen Nutzung über den Wohnriester finanzieren und sich fördern lassen.

Bei einem Verkauf des Hauses oder einem Auszug droht die Pflicht zur Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuerersparnisse. Um das zu verhindern, bestehen zwei Möglichkeiten. Zum einen kann das gesamte geförderte Riester-Vermögen in ein neues dann selbst genutztes Haus finanziert werden. Zum anderen kann dieses Geld in einen neuen Riester Vertrag eingezahlt werden. Sofern das geförderte Eigenheim aus beruflichen Gründen nur für bestimmte Zeit vermietet wird und man bis zum 67. Lebensjahr wieder dort einzieht, muss keine Förderung zurückgezahlt werden.

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Schon als Referendar von den Vorteilen profitieren

Die private Altersvorsorge lohnt sich umso mehr, je früher man mit ihr startet. Das gilt auch für den Wohnriester, mit dem möglichst früh mit den entsprechenden Beiträgen und Förderungen der Weg in die eigenen vier Wände bestritten werden kann. Neben dem Vorteil, schon früh Geld für später zurückzulegen, profitieren junge Leute zudem davon, dass sie bis zu einem Alter von 25 Jahren einen zusätzlichen Bonus von einmalig 200 Euro erhalten.

Als Referendar solltest Du aber immer im Hinterkopf behalten, dass Du eventuell nach der Vorbereitungszeit nicht am selben Ort eine Stelle bekommen wirst. Aufgrund der vorher schon angesprochenen Gebundenheit an die selbst genutzte Immobilie könnte der Erwerb eines eigenen Hauses eventuell erst dann sinnvoller sein, wenn eine langfristig feste Stelle in Aussicht steht und man weiß, wo es einen für längere Zeit hin verschlägt. Diese Überlegungen sollten einen aber nicht daran hindern, schon als Referendar in den Wohnriester oder die Riesterrente einzuzahlen. Denn bis der Bausparvertrag fällig wird, vergeht einiges an Zeit und auch mit anderen Riesterprodukten kann schon frühzeitig die staatliche Förderung genutzt werden, um dann ein Vertragsguthaben bei Bedarf später für die Finanzierung des Eigenheims einzusetzen. Andererseits kann aber auch schon als Referendar eine Immobilie finanziert werden, da es ja – wie oben beschrieben – verschiedene Möglichkeiten gibt, die Förderungen behalten zu dürfen, wenn das Haus nicht mehr selber bewohnt wird.

Neue Vorteile und Verbesserungen für Lehrer seit dem Jahr 2014

Abgesehen von der geförderten Finanzierung der eigenen vier Wände sind seit dem Jahr 2014 verschiedene Ergänzungen verabschiedet wurden, die den Wohnriester noch attraktiver machen. So werden nun auch Modernisierungen und altersgerechte Umbauten gefördert, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des Hauses erfolgen und mindestens 6.000 Euro betragen. Finden solche Investitionen später als nach diesen drei Jahren statt, müssen sie eine Summe von mindestens 20.000 Euro erreichen, um mit der Riesterförderung finanziert werden zu können. Weiterhin können auch schon bestehende Immobilien abbezahlt werden, während bisher nur im Rahmen des Wohnriesters finanzierte Immobilien förderberechtigt waren. Ebenso wurde die Zeit, die man zur Entscheidung zwischen Neukauf und Neuvertrag hat, wenn man das geförderte Gebäude nicht mehr bewohnt wird, von vier auf fünf Jahre erhöht.

Die steuerliche Betrachtung für Lehrer im Ruhestand

Steuerersparnis in der Beitragsphase beziehungsweise beim Wohnriester auch in der Phase der Ratenzahlungen bedeutet im Rahmen staatlicher Förderungen immer auch eine dementsprechende Steuerbelastung im Alter. Beim Riester besteht dabei die Regelung, dass alle Leistungen aus dem Riestervertrag zu 100 Prozent versteuert werden müssen. Das mietfreie Wohnen, die Steuerersparnis und die Zulagen vor dem Ruhestand weisen aber sehr viel mehr Vorteile auf als die Besteuerung im Alter, was schon alleine an dem im Alter niedrigeren Steuersatz und den bestehenden Freibeträgen liegt.

Die Berechnung der Steuerlast für Lehrer

Wie schon beschrieben werden die Leistungen zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Bei Rentenbezügen oder Guthaben aus Sparplänen kann dabei einfach die im Ruhestand ausgezahlte Leistung versteuert werden. Was aber passiert, wenn im Ruhestand Leistungen versteuert werden müssen, die nicht mehr vorhanden und exakt berechnet werden können, weil sie als Guthaben aus dem Vertrag herausgenommen oder in die Finanzierung der eigenen Immobilie gesteckt wurden.

In einem solchen Fall wird ein fiktives Konto angelegt, in dem sämtliche Tilgungen und Zulagen erfasst werden. Die entstehende Summe wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Das Ergebnis entspricht so gesehen dann dem bei herkömmlichen Riesterarten angesparten Guthaben und wird dementsprechend mit der dann berechneten Steuerlast belegt. Dabei bestehen zwei Möglichkeiten, um die Steuerschuld zu begleichen. Zum einen kann die Zahlung der Steuern regelmäßig bis maximal zum 85. Lebensjahr. Zum anderen kann zu Beginn der Auszahlphase die gesamte errechnete Summe auf einen Schlag bezahlt werden, wofür man von einem Nachlass von 30 Prozent belohnt wird.

Fazit

Der Wohnriester ist eine attraktive staatlich geförderte Altersvorsorge, mit der der Weg ins eigene Zuhause mit Zulagen und steuerlichen Ersparnissen erleichtert wird. Wer also heute oder auch erst in Zukunft den Erwerb eines selbst genutzten Hauses plant, sollte diese staatliche Förderung auf jeden Fall mit in seine Finanzierung integrieren, um ungefähr zwei Jahre früher das Leben in seinem entschuldeten Eigenheim genießen zu können.

Um keine Fördermöglichkeiten für sich zu verpassen, lohnt es sich, die hier vorhandenen Informationen aufzunehmen und für eine finanziell sorgenfreie Zukunft zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente (FAQ)

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