Vermögenswirksame Leistungen für Lehrer

Hauke Simonsen   | Geldanlage | Letztes Update: 4. Januar 2021

Eine ohne Zweifel attraktive Form der Geldanlage ist die, bei der Du laufende Beiträge bezahlst, die nicht oder nur zu einem Anteil aus Deinem eigenen Geld bestritten werden, Du aber dennoch später als Berechtigter über das gesamte angesammelte und verzinste Vermögen verfügen darfst. Eine solche Form der Geldanlage bieten die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen, die häufig in den Kurzformen VWL oder auch einfach nur VL benutzt werden. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden und das entweder auf freiwilliger Basis oder aufgrund von entsprechenden Regelungen in bestehenden Tarifverträgen. Auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes werden unter Umständen auch noch staatliche Förderungen in Form der Arbeitnehmersparzulage fällig.

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

Für Dich ganz besonders wichtig ist, dass sowohl verbeamtete als auch im öffentlichen Dienst angestellte Lehrer ein Recht auf Vermögenswirksame Leistungen durch den Dienstherrn haben. Du erhältst als Lehrer ganz unabhängig von der Art deiner Anstellung 6,65 Euro im Monat, während Beamtenanwärter sogar 13,29 Euro erhalten.

Du hast jederzeit die Möglichkeit, diesen Betrag aus eigenen Mitteln auf die vollen 40 Euro aufzustocken. Das ist besonders dann attraktiv, wenn Du die später noch genauer betrachteten Voraussetzungen erfüllst, um in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommst und diese optimal ausnutzen möchtest.

Verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage für die vermögenswirksamen Leistungen als Lehrer

Aufgrund verschiedener Voraussetzungen und Arten beziehungsweise Umfänge der Förderungen und sehr unterschiedlicher Konditionen bei einer großen Vielzahl an Angeboten íst es wichtig, dass Du Dich vorab informierst, um auch aus eventuell nicht ganz so hohen monatlichen Beiträgen dennoch das Beste für Dich herauszuholen. Ein wichtiger Punkt dieser Informationen ist der Blick auf die unterschiedlichen Varianten, die zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung stehen.

Die folgenden verschiedenen Varianten für den Abschluss eines Vertrags zur Investition der Vermögenswirksamen Leistungen sind möglich:

  • Bausparvertrag
  • Banksparplan
  • Unternehmensbeteilgungen wie Fondssparpläne oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen
  • Rentenversicherung

Von diesen Varianten sind laut des 5. Vermögenbildungsgesetzes (VermBG) die Formen des Bausparvertrags und der Unternehmensbeteiligungen förderberechtigt und können Dich in den Genuss der jährlichen Arbeitnehmersparzulage bringen.

Die Arbeitnehmersparzulage als attraktive Form der staatlichen Förderung

Diese Arbeitnehmersparzulage bildet die staatliche Förderung, die als jährliche Zahlung das Guthaben des laufenden Vertrags erhöhen. Die Höhe der Förderung und auch die der maximal geförderten Beitragssumme ist dabei abhängig von der gewählten Vertragsart.

Beim Bausparvertrag wird ein jährlicher Beitrag von maximal 470 Euro gefördert. Dabei wird die Arbeitnehmersparzulage in einer Höhe von 9 Prozent von den jährlich entrichteten Beiträgen unter Berücksichtigung der genannten Höchstgrenze gezahlt. Die Anlage in Aktienfonds oder Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird nur bis zu einem maximalen jährlichen Sparbeitrag von 400 Euro belohnt. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt allerdings dabei sogar 20 Prozent der entrichteten Sparbeiträge, wodurch diese Form der Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen die höchstmögliche Förderung beinhaltet.

Der Weg zu den Vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage

Wenn sich der Arbeitgeber bereit erklärt, Dir Vermögenswirksame Leistungen als freiwillige Zusatzleistung zu gewähren oder er aufgrund des Tarifvertrags sogar dazu verpflichtet ist, heißt das noch nicht automatisch, dass er Sie Dir auch wirklich überweist. Denn dafür musst Du zunächst einen dementsprechenden Vertrag in Form der oben aufgeführten verschiedenen Möglichkeiten abschließen.

Anschließend ist den Vertragsunterlagen das Formular für den Arbeitgeber zu entnehmen und diesem zu überreichen, damit dieser weiß, wohin die Vermögenswirksamen Leistungen überwiesen werden sollen. Somit wird gewährleistet, dass die Geldleistungen nicht im Gehalt versinken, sondern auch wirklich dort ankommen, wo sie hingehören. Ab dem Zeitpunkt fließen dann monatlich die Vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers sowie eventuelle Eigenleistungen von Dir sofort von der Gehaltsabrechnung in den laufenden Vertrag.

Auch die Dir zustehende Arbeitnehmersparzulage als Lehrer wird nicht automatisch gezahlt. Am Anfang eines jeden Jahres erhältst Du vom entsprechenden Vertragspartner, wie zum Beispiel der Bank, der Versicherung oder der Bausparkasse, eine Bestätigung über die geleisteten Beiträge im abgelaufenen Jahr. Anhand dieser Bestätigung, die auch wichtige Informationen zum Vertragspartner enthalten, musst Du dann die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt anfordern.

Steuerliche Aspekte der Vermögenswirksamen Leistungen für Lehrer

Wenn Du beim Erhalt von Vermögenswirksamen Leistungen Deine monatliche Gehaltsabrechnung anschaust, wirst Du feststellen, dass Dir der vom Arbeitgeber übernommene Teil Deinem Bruttoeinkommen zu Beginn der Abrechnung aufgeschlagen wird und somit sowohl das zu versteuernde als auch das sozialversicherungspflichtige Einkommen erhöht. Erst nach der Berechnung aller Abzüge werden dann die in den VL-Vertrag abzuführenden Leistungen wieder vom Nettoeinkommen abgezogen. Das zeigt deutlich, dass die Geldleistungen des Arbeitgebers sowohl zu einer wenn auch nur minimal höheren Steuer- und Sozialabgabenlast führen.

Die jährlich vom Finanzamt anzufordernde Arbeitnehmersparzulage ist dagegen laut den Regelungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes kein Bestandteil des monatlichen Einkommens und unterliegt somit weder der Sozialversicherungs- noch der Einkommensteuerpflicht.

Einkommensgrenzen bei den Vermögenswirksamen Leistungen bei Lehrern

Für den Anspruch auf die angesprochene Arbeitnehmersparzulage ist neben der geeigneten und genehmigten Anlageform sowie den entrichteten Beiträgen, egal ob vom Arbeitgeber oder aus eigener Tasche, das Einkommen von großer Bedeutung. Denn für die staatlich geförderten Varianten im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen gelten bestimmte Einkommensgrenzen, bis zu denen lediglich eine Zahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt.

Beim Bausparvertrag erfolgt die vorher beschriebene Förderung nur dann, so lange Du als Alleinstehender ein Einkommen von 17.900 Euro oder gemeinsam mit Deinem Ehepartner ein Gehalt von 35.800 Euro nicht überschreitest. Wählst Du als Vertrag für die Vermögenswirksamen Leistungen die so genannten Vermögensbeteiligungen, wie zum Beispiel einen Fondssparplan, darf das Einkommen bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 40.000 Euro für Ehepaare betragen, um noch in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage zu kommen.

Wenn Du jetzt aufgrund eines höheren Einkommens oder einer zumindest mit dem Einkommen Deines Ehepartners überschrittenen Gehaltsgrenze denkst, dass sich ein Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen überhaupt nicht lohnt, liegst Du damit bezüglich der staatlichen Förderung richtig. Allerdings ist der Abschluss eines solchen Vertrags zwingend erforderlich, damit Du überhaupt in den Genuss kommst, dass Dein Chef oder besser Dein Dienstherr Dir die Vermögenswirksamen Leistungen zahlen darf.

Und selbst wenn es monatlich nur ein paar Euro sind, ist es geschenktes Geld, dass im Laufe der Zeit auch ohne Arbeitnehmersparzulage zu einer netten Summe anwachsen kann, die Du nicht verschenken solltest.

Fazit

Der Abschluss eines Vertrags im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen bietet die Vorteile, zum einen zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für die persönliche Geldanlage und Vorsorge zu erhalten und zum anderen unter Umständen von weiteren staatlichen Förderungen zu profitieren. Wem das Geld vom Arbeitgeber oder Dienstherrn zusteht, sollte dieses auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Denn auch wenn die staatlichen Förderungen über die Arbeitnehmersparzulage aufgrund eines eventuell zu hohen Einkommens keine Anwendung finden, handelt es sich um geschenktes Geld, das im Laufe der Zeit und mit der richtigen Anlageform ein schönes zusätzliches Vermögen aufbauen kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das könnte dich auch interessieren

Kostenlose Online-Beratung
Kostenlose Online-Beratung

Vereinbare jetzt ganz einfach einen Termin zur Online-Beratung. Du benötigst dafür lediglich Deinen Computer.

  • Komplett Transparent mit Bildschirmübertragung
  • Direkter Einblick in unsere Vergleichsprogramme
  • Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und unverbindlich

Nach oben scrollen