Diensthaft­pflicht­versicherung für Lehrer

Hauke Simonsen   | Versicherungen | Letztes Update: 13. Januar 2021

Wenn du als Lehrer während der Unterrichtszeit grob fahrlässig handelst, dann kannst du dafür persönlich haftbar gemacht werden. Zwar ist in erster Linie der Dienstherr für etwaige Schadensersatz-Ansprüche verantwortlich, dieser kann dich jedoch mit zur Verantwortung ziehen, was auch als „Regress“ bezeichnet wird. Mit einer Diensthaftpflicht­versicherung schützt du dich so vor Schadensersatz­forderungen, welche insbesondere bei Personenschäden schnell in die Millionenhöhe gehen können. Da deine private Haftpflicht­versicherung während des Dienstes nicht greift, ist für dich als Lehrer eine Diensthaftpflicht­versicherung absolut wichtig und gehört mit zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Ist eine Dienst­haftpflicht­­versicherung für Lehrer sinnvoll?

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für jeden Lehrer und Referendar ein absolutes Muss. Die Diensthaftpflichtversicherung sichert dich nämlich für Schäden ab, die während deiner Dienstzeit entstehen. Dies ist wichtig, da während der Dienstzeit deine private Haftpflichtversicherung nicht greift. Im Grundgesetz ist zwar festgelegt, dass der Dienstherr bei einer Verletzung der Amtspflicht verantwortlich ist, wird bei den entstandenen Schäden jedoch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln festgestellt, so kann dein Dienstherr dich mit zur Verantwortung ziehen und dich in Regress nehmen.

Dein Dienstherr macht dich so also für die entstanden Schäden mit verantwortlich und haftbar, was bedeutet, dass du z.B. für die Gerichtskosten und die Schadensersatzforderungen aufkommen musst. Wenn bei einem Unfall eines Kindes nun noch Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld und eine lebenslange Invaliditätsrente hinzu kommen, dann gehen die Kosten schnell in die Millionenhöhe. Besitzt du in einem solchen Fall eine Diensthaftpflichtversicherung, so übernimmt diese für dich die Kosten bei grober Fahrlässigkeit. Übrigens kostet die Versicherung nur wenige Euro im Monat.

  • Wann besteht Gefahr?


    Es besteht immer die Gefahr vom Dienstherrn mit zur Verantwortung gezogen zu werden (Regress), wenn du grob fahrlässig handelst. Bei Lehrern kommt dies häufig bei der Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
  • Wo besteht Gefahr?


    Gefahr besteht überall dort, wo du mit deinem Beruf als Lehrer tätig bist. In erster Linie in der Schule und im Unterricht, aber auch auf Klassenreisen, auf Ausflügen bei der Nachhilfe oder auf dem Pausenhof.
  • Was kann passieren?


    Kommt es zu Schadensersatzforderungen und dein Dienstherr zieht dich mit zur Verantwortung, musst du im schlimmsten Fall die Kosten in Millionenhöhe selbst tragen. Dies kann dich finanziell ruinieren.

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Welche Schäden übernimmt eine Diensthaftpflicht­versicherung?

Schäden, die ein Lehrer während seines Dienstes verursachen kann, sind vielfältig. Häufig kann dem Lehrer dann schnell ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, sodass der Dienstherr für die entstandenen Kosten nicht aufkommen will und den Lehrer zur Verantwortung zieht. An dieser Stelle springt die Diensthaftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten für dich. Die Unterteilung der Schäden sieht dabei wie folgt aus.

Sachschäden

  • Verlust des Dienstschlüssels
  • Beschädigung von Schulausstattung
  • Falsche Benutzung des Kopierers

Sachschäden sind Schäden, welche du als Lehrer an Dingen oder Objekten während deiner Dienstzeit durch ein grob fahrlässiges Verhalten verursachst. Dadurch sind Kosten für den Ersatz oder die Reparatur entstanden.

Personenschäden

Personenschäden sind Schäden, die du gegenüber anderen Personen verursachst. Häufig wird Lehrern grob fahrlässiges Verhalten bei der Aufsichtspflicht vorgeworfen, wodurch hohe Schadensersatzforderungen entstehen.

  • Verletzungen im Sportunterricht
  • Verletzungen auf Klassenreise
  • Verletzungen auf dem Pausenhof

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind Schäden, durch die Mehrkosten für den Dienstherrn entstehen. Der Dienstherr ist nicht bereit die Kosten zu übernehmen, wirft dir grob fahrlässiges Verhalten vor und zieht dich zur finanziellen Verantwortung.

  • Falsche Bestellungen
  • Bestellungen ohne Angebotseinholung
  • Verlust der Klassenkasse

Wann springt die Dienst­haftpflicht­­versicherung ein?

Schäden, die durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit entstehen, werden in der Regel durch den Dienstherrn abgedeckt. Liegt jedoch eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar ein vorsätzliches Handeln vor, nimmt der Dienstherr den Lehrer in Verantwortung und sogar in die Haftung.

Übernahme Haftung

In welchem Fall eine Diensthaftpflichtversicherung bei Lehrern einspringt

Leichte FahrlässigkeitMittlere FahrlässigkeitGrobe FahrlässigkeitVorsätzliches Handeln
Haftung LehrerkeineTeilhaftungvolle Haftungvolle Haftung
Übernahme Dienstherrjajaneinnein
Übernahme Versicherungjajajanein

Wann haftet ein Lehrer und nicht der Dienstherr?

Die genauen Haftungsfragen werden im Grundgesetzt geregelt. Diese besagen, dass ein verbeamteter Lehrer in erster Linie seiner Amtspflicht nachkommen muss. Neben der Unterrichts- und Erziehungspflicht betrifft dies vor allem die Aufsichtspflicht. Lehrer müssen somit verhindern, dass die Schüler Körper- oder Sachschäden erleiden und dafür Sorge tragen, dass Schüler keine Dritten schädigen. Sollte ein Lehrer diese Pflichten verletzten, so kommt in erster Linie der Dienstherr dafür auf. Handelt es sich bei dem Verhalten des Lehrers jedoch um eine grobe Fahrlässigkeit, so kann der Dienstherr den Lehrer mit zur Verantwortung ziehen.

Genau an dieser Stelle springt dann die Diensthaftpflichtversicherung ein. Sollte ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein und der Dienstherr nimmt dich als Lehrer in die Haftung, so übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung die Kosten (Übrigens gilt dies auch für Lehrer, die im öffentlichen Dienst mit entsprechendem Tarifvertrag (TVöD) angestellt sind). Ein „grob fahrlässiges Verhalten“ klingt zunächst sehr hart, kann bei einem Lehrer aber relativ schnell eintreten. Hier kann es bereits ausreichen, wenn sich ein Schüler während der Nichtbeaufsichtigung verletzt, wie unsere Beispiele zeigen.

WISSENSWERT

Klassische Situationen

Einmal nicht hin geguckt und ein Schüler hat einen Unfall. Dir wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht (grobe Fahrlässigkeit) vorgeworfen und dein Dienstherr nimmt dich in die Haftung. Grobe Fahrlässigkeit kann dir als Lehrer relativ schnell vorgeworfen werden.

Beispiele für eine Dienst­haftpflicht­­versicherung

Es gibt eine Menge Fallbeispiele für den Einsatz einer Dienst­haftpflicht­versicherung. Insbesondere bei Lehrern gibt es häufig Situationen, in denen es trotz gewissenhafter Beaufsichtigung schnell zu einer Verletzung der Amtspflicht kommen kann und so grobe Fahrlässigkeit entsteht. Nachfolgend haben wir klassische Beispiele aufgeführt, bei denen Dienst­haftpflicht­versicherung zum Einsatz kommt und für den entstandenen Schaden aufkommt.

Verlorener Dienstschlüssel

  • Beispiel: Auf dem Nachhauseweg mit dem Fahrrad fällt dem Lehrer der Dienstschlüssel aus der Jackentasche. Bemerkt wird dies erst zu Hause, als es zu spät ist. Die komplette Schließanlage der Schule muss ausgetauscht werden. Schaden: 6.900 Euro
  • Haftung: Es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit. Die Dienst­haftpflicht­­versicherung übernimmt alle Kosten für den Tausch der Schließanlage sowie die Anfertigung neuer Schlüssel.

Unfall auf Klassenreise

  • Beispiel: Trotz Aufsichtspflicht erlaubt der Lehrer zwei Schülern, sich kurz am Kiosk ein Eis zu kaufen. Bei der Überquerung der Straße kommt es zu einem Unfall, welcher zu schweren körperlichen Schäden bei einem der Schüler führt. Schaden: 400.000 Euro
  • Haftung: Durch die Verletzung der Beaufsichtigungspflicht handelt der Lehrer grob fahrlässig. Die Versicherung kommt für die entstandenen Schadensersatzanforderungen auf.

Unfall auf dem Pausenhof

  • Beispiel: Der Lehrer hat Pausenaufsicht und holt nur noch schnell seinen Kaffee aus dem Lehrerzimmer. Währenddessen klettert ein Schüler auf ein niedriges Schuldach, fällt hinunter, bricht sich beide Beine und behält bleibende Schäden. Schaden: 24.500 Euro
  • Haftung: Da der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt hat, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Die Dienst­haftpflicht­­versicherung übernimmt alle Kosten für die speziellen Reha-Maßnahmen.

Hauke Simonsen

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Einflussfaktoren auf die Höhe der Kosten einer Dienst­haftpflicht­­versicherung

Die Kosten für eine Dienst­haftpflicht­­versicherung setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Bei der Auswahl einer passenden Versicherung solltest du diese berücksichtigen, da sie direkten Einfluss auf die monatlichen bzw. jährlichen Kosten haben.

  • Anbieter


    Verschiedene Anbieter, verschiedene Preise. Du solltest auf jeden Fall mehrere Anbieter miteinander vergleichen und die beste Kombination aus Preis und Leistung für dich wählen.
  • Leistungen


    Die Leistungen können sich je Anbieter unterscheiden. Hier solltest du unbedingt prüfen, welche Leistungen wirklich wichtig sind und auf welche du im Zweifel auch verzichten kannst.
  • Familie


    Sind bestimmte Anforderungen erfüllt, können weitere Familienmitglieder mit versichert werden. Insgesamt gesehen zahlst du vielleicht mehr, pro Person dann jedoch deutlich weniger.
  • Selbstbeteiligung


    Du kannst wählen, ob du im Falle eines Schadens dich mit einem festgeschriebenen Betrag selbst beteiligen möchtest. Dies hat oft preisliche Vorteile.
  • Zahlweise


    Die Zahlweise kann häufig monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Größere Zahlungs-Zeiträume wirken sich meist positiv auf die Höhe der Gesamtkosten der Versicherung aus.
  • Rabatte


    Einige Anbieter werben mit Rabatten. Wir haben z.B. Rahmenverträge mit sehr guten Anbietern ausgehandelt, wodurch wir die Versicherung günstiger anbieten können.

Die Kosten einer Dienst­haftpflicht­­versicherung für Lehrer

Bei der Wahl der richtigen Dienst­haftpflicht­­versicherung sind neben den Leistungen natürlich auch die Kosten entscheidend. Die verschiedenen Anbieter am Markt werben hier mit unterschiedlichen Leistungen. Diese unterscheiden sich in erste Linie im Bereich der Deckungssummen und der Selbstbeteiligungen. Nachfolgend haben wir der besseren Übersicht halber einmal exemplarisch zwei Tarife am Markt ausgewählt.

Kosten Dienst­haftpflicht­­versicherung

Eine Beispielrechnung mit Kosten für eine Dienst­haftpflicht­­versicherung für Lehrer

EinfachPremium
Tarif3 Sterne5 Sterne
Deckungssumme Sach- und Personenschäden5 Mio €50 Mio €
Deckungssumme Vermögensschäden300.000 €1 Mio €
Verlust von Dienstschlüsseln10.000 €30.000 €
Geltungsbereichkomplettkomplett
Privat-Haftpflichtschutzinbegriffeninbegriffen
Selbstbeteiligung250 €keine
Jährliche Kosten51,45 €92,21 €

Die Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung

Solltest du tatsächlich einmal auf die Dienst­haftpflicht­­versicherung zurückgreifen müssen, so ist es wichtig, dass diese im Fall der Fälle auch alle Kosten übernimmt. Angenommen, du hast eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro gewählt, der entstandene Schaden geht jedoch noch darüber hinaus, so musst du diese Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, eine wirklich ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen. Wir empfehlen daher eine Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 10 Mio Euro, besser jedoch noch 50 Mio Euro. Damit bist du dann wirklich gut aufgestellt und im Schadensfall optimal abgesichert.

Des Weiteren solltest du unbedingt darauf achten, dass die Versicherung für den Verlust des Dienstschlüssels aufkommt, denn dies ist nicht immer automatisch bei einer Dienst­haftpflicht­­versicherung mit inbegriffen. Ebenso wichtig ist, dass die Versicherung auf Klassenreise und Ausflügen etc. greift. Ist dein Partner ebenfalls Lehrer und verbeamtet, so könnt ihr auch eine Dienst­haftpflicht­­versicherung für euch gemeinsam abschließen um Geld zu sparen. Grundsätzlich lohnt es sich auf jeden Fall ein paar mehr Euro auszugeben, damit wirklich ein umfangreicher Schutz besteht. Die geringen Mehrkosten von 3-5 Euro im Monat können dich später vor wirklich großen finanziellen Sorgen bewahren.

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Wichtige Leistungen bei der Dienst­haftpflicht­­versicherung

Bei einer Dienst­haftpflicht­­versicherung kannst du zwischen verschiedenen Leistungen wählen. Wichtig ist eine ausreichende Höhe der Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden zu wählen. Unbedingt inbegriffen sein sollte der Baustein „Dienstschlüssel“.

  • Personen-/Sachschäden


    Die Höhe der Deckungssumme für Personen- und Sachschäden ist die wichtigste aller Leistungen und sollte bei mindestens 10 Millionen Euro liegen, besser bei 50 Millionen Euro.
  • Vermögensschäden


    Vermögensschäden kommen bei Lehrern in der Regel eher seltener vor, jedoch sollte auch hier die Deckungssumme ausreichend hoch sein. Am besten 1 Million Euro.
  • Dienstschlüssel


    Der Baustein des Dienstschlüssels muss bei den meisten Anbietern extra gewählt werden. Achte hier unbedingt darauf, dass diese Leistung in deinem Tarif mit inbegriffen ist.
  • Geltungsbereich


    Der Schuldienst findet nicht nur im Klassenzimmer statt. Achte darauf, dass der Schutz auch auf Klassenreisen, Schulausflügen und ggf. bei Auslandsaufenthalten gilt.
  • Tätigkeiten


    Lehrer haben häufig noch mehr Tätigkeiten als den reinen Schulunterricht. Der Schutz sollte auch bei Nachhilfestunden oder der Tätigkeit als Kantor oder Organist gelten.
  • Selbstbeteiligung


    Häufig wird eine Selbstbeteiligung von 250 Euro von den verschiedenen Versicherern angeboten. Ob diese für dich sinnvoll ist oder nicht, musst du selbst bewerten und entscheiden.

4 Gründe für den Abschluss einer Dienst­haftpflicht­­versicherung

Du bist dir immer noch nicht ganz sicher, ob du eine Dienst­haftpflicht­­versicherung als Lehrer wirklich benötigst? Vielleicht können dir diese vier Gründe noch einmal helfen, deine Entscheidung für eine Dienst­haftpflicht­­versicherung zu stärken und diese abzuschließen.

  • Aufsichtspflicht


    Dienst nach Vorschrift – ist dies immer möglich? In der Praxis wohl kaum. Insbesondere die Verletzung der Aufsichtspflicht kann schnell passieren und fällt unter die grobe Fahrlässigkeit, wodurch du in der Haftung stehst.
  • Gerichtskosten


    Die Schuld im Falle eines z.B. Unfalls muss erst festgestellt werden. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt hier die Anwalts- und Gerichtskosten, welche du ohne die Versicherung (zunächst) selbst tragen müsstest.
  • Finanzielle Schwierigkeiten


    Sollte tatsächlich ein Schaden in Millionenhöhe entstehen und du bist in der Haftung, so wirst du diese Kosten vermutlich ein Leben lang nicht zurück zahlen können. Davor schützt dich die Versicherung.
  • Geringe Kosten


    Stellst du die monatlichen Kosten von ca. 7-10 Euro gegenüber dem Schaden, der passieren könnte, so kannst du das Risiko wirklich günstig absichern. An dieser Stelle solltest du wirklich nicht sparen!

Checkliste Dienst­haftpflicht­­versicherung

  • Eine Diensthaftpflichtversicherung ist vereinfacht gesagt eine Haftpflichtversicherung, die für dich während der Dienstzeit als Lehrer gilt.
  • Bei einem Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit deinerseits entstanden ist, nimmt der Dienstherr dich in die Verantwortung und Haftung.
  • Solltest du keine Diensthaftpflichtversicherung besitzen, können sogar Kosten in Millionenhöhe auf dich zukommen.
  • Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt für dich die Kosten, die im Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und sichert dich ab.
  • Bei der Auswahl der Versicherung ist eine ausreichend hohe Deckungssumme wichtig sowie der Baustein des Dienstschlüssels.
  • Jeder Lehrer bzw. Referendar sollte eine Diensthaftpflichtversicherung besitzen. Diese kann sogar als existentiell bezeichnet werden.

Häufig gestellte Fragen zur Dienst­haftpflicht­­versicherung (FAQ)

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