Rürup-Rente für Lehrer

Hauke Simonsen   | Altersvorsorge | Letztes Update: 27. April 2021

In diesem Artikel erklären wir Dir, welche Vor- und Nachteile die Rürup-Rente für Lehrer hat und wie sinnvoll diese ist. Komme gerne bei weiteren Fragen direkt auf uns zu. Auch beraten wir Dich gerne kostenlos und unabhängig zur Rürup-Rente oder anderen Formen der Altersvorsorge.

Was ist eigentlich die Rürup-Rente?

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte Rentenversicherung mit dem Ziel des Aufbaus einer zusätzlichen Rente für einen Ruhestand ohne finanzielle Engpässe. Der Abschluss einer solchen Rürup-Rente ist keine Pflicht, sondern ein rein freiwilliger Schritt in ein sorgenfreies Alter. Bei den Vorteilen, die diese Form der Altersvorsorge vor allem für Lehrer und Referendare bietet, sollte man sich die staatliche Förderung aber nicht entgehen lassen. Wie bei jeder anderen Rentenversicherung auch besteht die Rürup-Rente aus einer Beitragsphase sowie einer Rentenphase. In der Beitragsphase werden regelmäßige Beiträge gezahlt, mit denen ein entsprechendes Vertragsguthaben aufgebaut wird. Neben den regelmäßigen Beiträgen kann man auch Sonderzahlungen leisten, um zum Beispiel am Ende des Jahres vorhandenes Kapital als zusätzlichen Beitrag für eine noch größere Steuerersparnis einzusetzen. In der Rentenphase wird aus dem angehäuften Vertragsguthaben eine lebenslange Rente generiert, die als zusätzliches Einkommen im Alter dient.

Attraktive Vorteile mit der Rürup-Rente für Lehrer und Referendare

Die Rürup-Rente gehört zusammen mit der Riester-Rente zu den beiden bedeutenden staatlich geförderten Produkten für die Altersvorsorge. Der Name geht zurück auf den Ökonomen Bert Rürup, der maßgeblich an der Entwicklung dieser Form der Altersvorsorge beteiligt war, die es nun schon seit dem Jahr 2005 gibt. Anfangs war sie eher als optimale Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler angesehen, was sicher auch daran lag, dass diese Berufsgruppen nicht förderberechtigt waren, was den Abschluss einer Riester-Rente betraf. Immer mehr zeigt sich aber, dass die Rürup-Rente auch für Beamte (und somit auch für Lehrer und Referendare) ein geeignetes Produkt ist, um von mehreren Vorteilen zu profitieren. Denn auch wenn sich Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in der Regel keine Sorgen um eine zu niedrige Rente machen müssen, schadet es nicht, sich ein zusätzliches Altersgeld anzusparen, um den Ruhestand wirklich grenzenlos und sorgenfrei genießen zu können. Gleichzeitig profitiert man von einer attraktiven Steuerersparnis, die sich vor allem für besserverdienende Lehrer als optimales Argument für die Rürup-Rente darstellt.

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Steuerliche Vorteile durch die Rürup-Rente für Lehrer und Referendare

Die steuerlichen Vergünstigungen der Rürup-Rente für Lehrer und Referendare unterscheiden sich nicht von den Vorteilen für Selbstständige. Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden, wobei die folgenden Bedingungen und Zahlen beachtet werden müssen. Als die Rürup-Rente ins Leben gerufen wurde, konnten jährlich 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgegeben werden. 2015 wurde dieser förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zur Rürup-Rente für Lehrer und Referendare durch das so genannte Zollkodexanpassungsgesetz an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern angepasst. Dadurch können im Jahr 2017 Alleinstehende sogar 23.362 Euro und verheiratete Paare 46.724 Euro als Beiträge angeben.

Rentenversicherungspflichtige Personen können von diesen Grenzen nur bedingt profitieren, weil automatisch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon als Sonderausgaben angerechnet werden und somit nur der Restbetrag für die steuerliche Vergünstigung der Rürup-Rente zur Verfügung steht. Hier wird dann ein großer Vorteil für Lehrer und Referendare deutlich. Da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, sondern anders abgesichert sind, können sie abgesehen von einem angesetzten fiktiven Beitrag zur Rentenversicherung den gesamten Betrag ausschöpfen, um steuerlich von einer zusätzlichen Altersvorsorge zu profitieren.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass nicht der gesamte Betrag von 23.362 Euro beziehungsweise 46.724 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Hier ist eine Staffelung vorgesehen, die im Jahr 2005 bei 60 Prozent begann und sich jährlich um zwei Prozentpunkte steigert, sodass die Beiträge zur Rürup-Rente im Jahr 2017 zu 84 Prozent und ab dem Jahr 2015 dann schließlich zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.

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Wichtiges zur Rentenphase bei der Rürup-Rente für Lehrer und Referendare

Neben der Steuerersparnis während der Beitragsphase bietet die Rürup-Rente für Lehrer und Referendare aber natürlich den großen Vorteil, dass so auf eine angenehme Art und Weise eine zusätzliche Rente für das Alter aufgebaut werden kann einen ein wirklich sorgenfreies Alter bevorsteht. Zu der zukünftigen Rentenleistung aus der Rürup-Rente sind allerdings ein paar wichtige Punkte zu beachten. Zum einen ist es – wie bei der Riester-Rente auch – so, dass eine steuerlich geförderte Beitragsphase zu einer Versteuerung der Leistung in der Rentenphase führt. Auch für die Berechnung der Steuerbelastung gibt es im Rahmen der Rürup-Rente für Lehrer und Referendare eine Staffelung, die bestimmt, wieviel Prozent der Rente versteuert werden muss. Der Prozentsatz ist abhängig vom Jahr des ersten Rentenbezugs. Die Staffelung begann im Jahr 2005 bei 50 Prozent und auch hier erfolgte eine jährliche Steigerung. Wer im Jahr 2017 zum ersten Mal die Leistung aus der Rürup-Rente bezieht, muss schon 72 Prozent der Rente versteuern und ab dem Jahr 2040 werden die Leistungen zu 100 Prozent steuerpflichtig sein. Wichtig ist, dass der Prozentzahl im Jahr des ersten Rentenbezugs für den gesamten Ruhestand gilt und nicht weiter ansteigt.

Ein nicht wichtiger Punkt bezüglich der Rente ist, dass es sich tatsächlich um eine Rente handeln wird. Bei der Rürup-Rente ist überhaupt kein Kapitalwahlrecht integriert. Es gibt also weder eine Einmalauszahlung des gesamten Kapitals noch kann analog zur Riester-Rente über einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtleistung sofort verfügt werden. Das Kapital aus der Rürup-Rente ist ausschließlich als zusätzliche Rente möglich, für die ein solcher Altersvorsorgevertrag ja aber auch gedacht ist. Die Auszahlung der Rente kann auch frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen. Durch solche Regelungen wird das Erreichen einer Zusatzrente ebenso garantiert wie durch Eigenschaften wie den Insolvenzschutz und die verankerte Hartz IV-Sicherheit, durch die man niemals dazu gezwungen werden kann, das Kapital der Rürup-Rente für bestehende Verbindlichkeiten aufbrauchen zu müssen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich also erkennen, dass die ehemals speziell von Selbstständigen und Freiberuflern bevorzugte Rürup-Rente ein sehr lohnenswertes Produkt für die Altersvorsorge für Lehrer und Referendare ist. So kann auf der einen Seite eine zusätzliche Rente im Alter niemals schaden, um die dann vorhandene Zeit noch attraktiver nutzen zu können, ohne sich finanzielle Sorgen machen zu müssen. Zum anderen profitiert man auch heute schon durch das hohe Maß an möglichen Steuervorteilen sowie dem Schutz des Geldes vor Insolvenz und Hartz IV. Einen Einblick in die finanziellen Vorteile und in die verschiedenen Möglichkeiten, Anbieter und Tarife bietet unser Formular zur Beitragsberechnung. Hier kann man nicht nur schnell die Attraktivität dieser Altersvorsorge für Lehrer und Referendare erkennen, sondern auch die individuell am besten passenden Tarife finden.

Häufig gestellte Fragen zur Rürup-Rente (FAQ)

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